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Fortbildung und Weiterbildung
Fortbildung und Weiterbildung: Möglichkeiten für Steuerfachangestellte
Aufstiegsmöglichkeiten
Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Beruflichen Erfolg in den steuerberatenden Berufen hat daher nur, wer sein Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt. Aus diesem Grund gibt es für Steuerfachangestellte bereits zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten und weitere sind in Planung. Sogar bis zum/zur Steuerberater/in kannst du aufsteigen.
Fortbildung zum/zur Fachassistent/in
Nach abgeschlossener Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie einem Jahr Berufserfahrung kannst du eine Fachassistenten-Fortbildungsprüfung ablegen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG)
- Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC)
- Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF)
- Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)
Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in
Nach drei Jahren Berufstätigkeit können sich Steuerfachangestellte bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen:
Steuerfachwirte übernehmen qualifiziertere und noch verantwortungsvollere Tätigkeiten in den Kanzleien. Die erfolgreiche Steuerfachwirtprüfung ist außerdem der erste Schritt zur Steuerberaterprüfung. So kannst du bereits nach sechs Jahren im Beruf zu der sehr anspruchsvollen Prüfung zugelassen werden.
Steuerberater/in werden
Als Steuerberater/in kannst du eigenverantwortlich Mandanten beraten, bei uns als Partner einsteigen oder sogar deine eigene Kanzlei gründen. Hierfür musst du die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung absolvieren. Für die Zulassung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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Du hast ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen und kannst zwei bzw. drei Jahre Praxiserfahrungen in einer Steuerberaterkanzlei vorweisen. Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs mindestens vier Jahre (8 Semester), ist eine zweijährige Praxistätigkeit nachzuweisen. Bei einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern musst du eine dreijährige Tätigkeit nachweisen.
oder
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Du hast nach dem Abschluss als Steuerfachwirt/in weitere drei Jahre in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet.
oder
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Nach abgeschlossener Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten kannst du acht Jahre Berufspraxis vorweisen.
Der neue Hochschul- und Studienführer „Berufswunsch Steuerberater*in“ gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und Wege bis hin zum Berufsziel Steuerberater*in. Der Hochschul- und Studienführer wird ausschließlich online veröffentlicht und in Zukunft einmal jährlich aktualisiert.
Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)
Das Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten zu entdecken.
Hier gibt es weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium