Liebe Mandanten,
Ab dem 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer für alle steuerpflichtigen Grundstücke in Deutschland neu festgesetzt.
Die Finanzämter müssen alle Grundstücke neu bewerten und haben dazu alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten informiert und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.
Um diese zu erstellen, reichen Sie uns bitte das Schreiben vom Finanzamt „Informationen der Grundsteuer/ Erklärungsabgabe“ und die „Checkliste B - Grundvermögen“ und/ oder die „Checkliste A – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ ausgefüllt ein.
Stellen Sie sich gern bei uns vor, wenn Sie:
oder
sind und Spaß an Steuern haben.
Wir würden unser Team gern erweitern und freuen uns stets über alle Bewerbungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Karriere.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8.00 bis 13.30 Uhr
– und nach Vereinbarung
Kontakt
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Telefax 05341 8638-99
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