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Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine Fortbildungsprüfung, die seit Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

Der thematische Schwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Warum gibt es den FALF?

Besonders in ländlichen Regionen in Deutschland mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft, aber auch Gartenbau, Weinanbau und anderen landwirtschaftlichen Nutzungen sind Steuerberaterinnen und Steuerberater oft erste Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Denn hier gibt es für die Mandanten einige Besonderheiten zu beachten, die für andere Unternehmen nicht gelten. Um hier umfassend beraten zu können, qualifizieren sich die Steuerberaterinnen und Steuerberater mit der Fortbildung zur „Landwirtschaftlichen Buchstelle“.

Der Berufsstand ist dabei aber auch auf speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen. Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft bietet Mitarbeitern von Steuerkanzleien zudem eine attraktive Aufstiegschance.

Was beinhaltet der FALF?

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft liegt neben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre.

Die Prüfung umfasst demnach folgende Themengebiete:

  1. Steuerrecht,
  2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),
  3. Landwirtschaftliche Betriebslehre,
  4. Berufsspezifische Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle im Hinblick auf
    a) Landwirtschaft,
    b) Forstwirtschaft,
    c) Weinbau,
    d) Gartenbau und
    e) sonstige landwirtschaftliche Nutzungen,
  5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FALF teilzunehmen?

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beschäftigt waren, oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.
  • Absolventinnen und Absolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater tätig waren.
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkauffrau, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirtin Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater gearbeitet haben.
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater tätig waren.
Steuerfachangestellte
1 Jahr Praxis
Hochschulabsolventen
3 Jahre Studium
und 1 Jahr Praxis
Steuerfachangestellte
mit Ausbildung in landwirtschaftlicher Buchstelle
6 Monate Praxis
Personen mit gleichwertiger kaufmännischer Berufsausbildung
3 Jahre Praxis
Personen ohne gleichwertige kaufmännische Berufsausbildung
4 Jahre Praxis

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.

KOLLEGEN MIT HERZ UND LEIDENSCHAFT GESUCHT!

Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.

Deine Ansprechpartnerin


Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)

„Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in