Fachassistent Lohn und Gehalt
Fachassistent/in Lohn und Gehalt
Der steuerberatende Beruf ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Besonders im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird das Aufgabengebiet immer anspruchsvoller, somit ist es als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Berufsausbildung die berufliche Fortbildung unerlässlich. Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ kann zukünftig der Nachweis geführt werden, dass durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben werden.
Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung
Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
Prüfungsanforderung
Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ auf folgende Prüfungsgebiete:
- Steuerrecht (Grundlagen, steuerfreier Arbeitslohn, Durchführung des Lohnsteuerabzugs, Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen bei nahen Angehörigen, Betriebsprüfung, Anrufungsauskunft (§ 42 e EStG) und Lohnsteuernachschau)
- Sozialversicherungsbeitragsrecht (Grundlagen, Meldepflichten, Statusfeststellungsverfahren, Umlageverfahren und sozialversicherungsrechtliche Prüfung der Deutschen Rentenversicherung)
- Themengebietsübergreifend (geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Vermögensbildung, Mehrfachbeschäftigung, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechung, Nettolohnvereinbarung, Teilmonatsabrechnung, Korrekturen/Nachzahlung für Vormonate, Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn, Entgeldpauschalisierung und Einmalbezüge)
- Arbeitsrecht (Grundzüge des Arbeitsrechts, rechtliche Beschränkung, gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts, Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, Folgen von Verstößen gegen arbeitsrechtliche/vertragliche Pflichten, Beendigung von Arbeitsverhältnissen)
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist die Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
a) Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
b) Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
c) Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % ArbeitsR.) der zu erreichenden Punkte
d) Arbeitsrecht, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte
Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
KOLLEGEN MIT HERZ UND LEIDENSCHAFT GESUCHT!
Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.
Deine Ansprechpartnerin
Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)