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Fachassistent Lohn und Gehalt

Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Der steuerberatende Beruf ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Besonders im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird das Aufgabengebiet immer anspruchsvoller, somit ist es als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Berufsausbildung die berufliche Fortbildung unerlässlich. Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ kann zukünftig der Nachweis geführt werden, dass durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben werden.

Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.

  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.

Prüfungsanforderung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Steuerrecht (Grundlagen, steuerfreier Arbeitslohn, Durchführung des Lohnsteuerabzugs, Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen bei nahen Angehörigen, Betriebsprüfung, Anrufungsauskunft (§ 42 e EStG) und Lohnsteuernachschau)

  • Sozialversicherungsbeitragsrecht (Grundlagen, Meldepflichten, Statusfeststellungsverfahren, Umlageverfahren und sozialversicherungsrechtliche Prüfung der Deutschen Rentenversicherung)

  • Themengebietsübergreifend (geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Vermögensbildung, Mehrfachbeschäftigung, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechung, Nettolohnvereinbarung, Teilmonatsabrechnung, Korrekturen/Nachzahlung für Vormonate, Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn, Entgeldpauschalisierung und Einmalbezüge)

  • Arbeitsrecht (Grundzüge des Arbeitsrechts, rechtliche Beschränkung, gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts, Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, Folgen von Verstößen gegen arbeitsrechtliche/vertragliche Pflichten, Beendigung von Arbeitsverhältnissen)

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist die Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:

a) Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte

b) Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte

c) Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % ArbeitsR.) der zu erreichenden Punkte

d) Arbeitsrecht, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte

Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

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Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.

Deine Ansprechpartnerin


Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)

„Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in