Skip to main content

Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC)

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Steuerkanzleien eine attraktive Aufstiegschance im Zuge der betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Tätigkeitsschwerpunkt des FARC liegt im internen und externen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie die integrierte Unternehmensplanung.

Im Oktober 2019 wird erstmalig bundesweit von den Steuerberaterkammern eine Prüfung für diese zusätzliche Spezialisierung abgenommen. Ergänzt wird diese durch eine mündliche Prüfung Anfang des Jahres 2020.

Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung

• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkauffrau, Industriekaufmann,…), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einer Steuerberaterin o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

Prüfungsanforderung

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung und-analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.

  • Externes Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht),
  • Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahesabschlussanalyse)
  • Datenschutzbestimmungen (Grundzüge)

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit Aufgaben aus den Gebieten gem. § 12 Abs. 1 zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

KOLLEGEN MIT HERZ UND LEIDENSCHAFT GESUCHT!

Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.

Deine Ansprechpartnerin


Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)

„Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in