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Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Steuerfachwirte

Als Steuerfachangestellte/r oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur dann einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien.

Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens und einem überdurchschnittlichen Fachwissen und Engagement eine Anmeldung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.

Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einer oder einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einer bzw. einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes

Prüfungsanforderung

Die Fortbildungsprüfung zur Steuerfachwirtin bzw. zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zur Steuerfachwirtin bzw. zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)

  • Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)

  • Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)

  • Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung

  • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

a) Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

b) Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)

c) Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrechts)

Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren zu a) und b) je vier und für die Klausur zu c) fünf Zeitstunden.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

KOLLEGEN MIT HERZ UND LEIDENSCHAFT GESUCHT!

Wir möchten unser Team gern erweitern und freuen uns über alle Bewerbungen.

Deine Ansprechpartnerin


Nina Andersen
Diplom-Kauffrau (FH)

„Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in